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Änderung der Bausparkassenverordnung der FMA

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/71ZFR 2019, 154 Heft 3 v. 27.3.2019

Mit BGBl II 2019/52 vom 25. 2. 2019 hat die FMA eine Änderung der Bausparkassenverordnung (BSpkV) verlautbart, indem sie die zuletzt im Jahr 2010 angepassten Betragsgrenzen anhob.

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