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Neue EBA-Leitlinien zu den Stresstests der Institute

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/69ZFR 2019, 153 Heft 3 v. 27.3.2019

Die neuen EBA-Leitlinien zu den Stresstests der Institute,11EBA/GL/2018/04 vom 19. 7. 2018. zu denen die FMA ebenfalls jüngst eine positive Compliance-Erklärung abgegeben hat, stellen gemeinsame organisatorische Anforderungen, Methoden und Verfahren für Stresstests bereit, die Institute im Rahmen ihrer Risikomanagementverfahren unter Berücksichtigung der Kapitaladäquanz und des Risikomanagements durchzuführen haben ("Stresstests der Institute"). Dabei wird im Wesentlichen zwischen zwei Arten des Stresstests unterschieden, die jeweils als "Bottom-up-Stresstest" (von den Instituten mit eigenen Annahmen) oder als "Top-down-Stresstest" (von der Behörde, beruhend auf allgemeinen oder systemischen/makroprudenziellen Annahmen oder Szenarien) durchgeführt werden können.

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