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Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs nach § 13 VKrG/§ 18 KSchG11Siehe dazu auch den Beitrag von Klauser, Neues zu Fremdwährungskrediten: Doppelrücktritt, Klauselunwirksamkeit und Gegenrecht, ZFR 2018/53, 108 ff.

JudikaturOGHBearbeiter: Philipp FidlerZFR 2018/61ZFR 2018, 133 Heft 3 v. 27.3.2018

KSchG: § 18

VKrG: § 13

Leitsatz (der Redaktion)

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