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Diskriminierung durch die Deutsche Bahn wegen SEPA-Lastschrift nur bei Wohnsitz in Deutschland?11Siehe dazu auch das Editorial in diesem Heft, ZFR 2018/52, 105.

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/59ZFR 2018, 130 Heft 3 v. 27.3.2018

VO (EG) 260/2012 (SEPA-VO): ErwGr 1, 5 und 24, Art 3 und 9

Vorabentscheidungsfrage

Ist Art 9 Abs 2 der SEPA-VO dahin auszulegen, dass dem Zahlungsempfänger verboten wird, die Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren vom Wohnsitz des Zahlers in dem Mitgliedstaat abhängig zu machen, in dem auch der Zahlungsempfänger seinen (Wohn-)Sitz hat, wenn die Zahlung auch auf andere Art, wie zum Beispiel mit Kreditkarte, zugelassen wird?

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