ABGB: § 1041
Leitsätze (der Redaktion)
Der Zessionar ist für den bereicherungsrechtl Rückabwicklungsanspruch des Zessus passivlegitimiert.ABGB: § 1041
Leitsätze (der Redaktion)
Der Zessionar ist für den bereicherungsrechtl Rückabwicklungsanspruch des Zessus passivlegitimiert.