Als das Alternativfinanzierunggesetz (AltFG) am 1. 9. 2015 in Kraft trat, sollte es nach dem Willen des Gesetzgebers Klein- und Mittelbetriebe (KMU) fördern.1 Nach der ersten Bewährungsprobe in der Praxis scheint das AltFG zu einem großen Teil diesen Zweck zu erfüllen. Eine Nachjustierung in der Abgrenzung zum Kapitalmarktgesetz (KMG) erscheint jedoch notwendig.