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Verbot des ultra alterum tantum für Zinsen aus einem Exekutionstitel?

JudikaturOGHBearbeiter: Florian LinderZFR 2017/117ZFR 2017, 241 Heft 5 v. 24.5.2017

ABGB: § 1335

Leitsätze (der Redaktion)

Der Schutzzweck des § 1335 ABGB muss grundsätzlich unabhängig von der jeweiligen Gattung der Zinsen (Verzugszinsen oder vertraglich vereinbarte Zinsen) zum Tragen kommen.

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