ABGB: §§ 1295 ff
Leitsätze (der Redaktion)
Auch im Bereich von mangelhafter Anlage- oder Kreditberatung ist eine auf Geldleistung gerichtete Schadenersatzklage (nur) dann möglich, wenn sich der dem Kl endgültig entstandene Schaden zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz beziffern lässt (hier: durch einen Vergleich des zum Zeitpunkt der gebotenen Konvertierung geltenden Wechselkurses mit dem bei der tatsächlich erfolgten Konvertierung geltenden Kurs).