Das BMF hat einen Entwurf für ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für Kreditinstitute veröffentlicht.1 Das Gesetz dient der Umsetzung der neuen Einlagensicherungs-RL 2014/49/EU , die bis zum 3. 7. 2015 in nationales Recht umzusetzen ist (Art 20 ESRL). Der Ministerialentwurf wurde am 25. 3. 2015 im Nationalrat eingebracht; die Begutachtungsfrist läuft bis zum 24. 4. 2015.