Vor Kurzem wurde die Verordnung der FMA über die Meldung der Eigenmittel von Verwaltungsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien sowie Betrieblichen Vorsorgekassen (Sonderkreditinstitute-EigenmittelmeldeV - SK-EMV im BGBl (II 2015/79, ausgegeben am 16. 4. 2015) kundgemacht.