Mit der Bankensanierungsplanverordnung (BaSaPV)1 konkretisiert die FMA den Inhalt und den Detaillierungsgrad der nach dem BaSAG von Kreditinstituten zu erstellenden Sanierungspläne. Weiters legt die FMA fest, bis wann die Sanierungspläne zu erstellen und wie oft sie zu aktualisieren sind. Die Verordnung trat am 17. 2. 2015 in Kraft.