Im Februar 2015 wurde eine Arbeitsgruppe des Justizministeriums beauftragt, notwendige Änderungen des StGB herauszuarbeiten. Daraufhin wurde das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 am 7. 7. 2015 durch den Nationalrat beschlossen. Die Änderung sieht eine grundlegende Modernisierung des StGB, eine Neugewichtung und Präzisierung der Strafandrohungen sowie Änderungen des Gesellschaftsrechts vor.1