Vor Kurzem wurde die Verordnung des BMWFW über die von Emittenten nach dem Alternativfinanzierungsgesetz zur Verfügung zu stellenden Informationen (Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung - AltF-InfoV) im BGBl II 2015/242, ausgegeben am 31. 8. 2015, kundgemacht.