Mit 1. 1. 2011 traten in Umsetzung der RL 2010/76/EU die §§ 39b f BWG über die Vergütungspolitik und -praktiken in Instituten in Kraft. In Ergänzung zu diesen Vorgaben veröffentlichte die FMA im Dezember 2011 ein Rundschreiben zu einzelnen Aspekten der Anwendung der Vergütungsbestimmungen. Knapp ein Jahr danach wurde es notwendig, das Rundschreiben an ausgewählten Stellen näher zu detaillieren bzw im Lichte der bis dato erfolgten Erkenntnisse aus der Verwaltungspraxis der FMA zu ergänzen. Diese Überarbeitung betrifft ua die Anwendung des Proportionalitätsprinzips, das für die Einstufung als komplexes bzw nicht-komplexes Institut und die Definition einer Geringfügigkeitsschwelle von Relevanz ist. Ebenso werden Ausführungen zur Zurückstellung eines erheblichen Anteils der variablen Vergütung iSd der Z 12 der Anlage zu § 39b BWG getroffen. Weitere Ausführungen in dem neu überarbeiteten Rundschreiben betreffen die Frage, welche Mitarbeiter eines Institutes als Risikokäufer anzusehen sind und damit in den Anwendungsbereich der Vergütungsbestimmungen fallen. Die Neufassung des Rundschreibens wurde am 14. 12. 2012 auf der Homepage der FMA veröffentlicht.