Am 2. 1. 2013 veröffentlichte die FMA eine Neufassung der Mindeststandards zum Risikomanagement und zur Vergabe von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern. Die Überarbeitung der bisherigen Mindeststandards war notwendig geworden, um der Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board) vom 21. 9. 2012 betreffend die Kreditvergabe in fremder Währung (ESRB/2011/1) nachzukommen. Gleichzeitig wurden die bisherigen drei Mindeststandards zu Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten - die MS-FX und MS-TT vom Oktober 2003 sowie die ergänzenden FXTT-EMS vom März 2010 - in einem Text zusammengefasst und um einschlägige Auslegungen und Ergänzungen im Sinne der bisherigen Verwaltungspraxis ergänzt. An materiellen Änderungen ist ua eine Ausweitung der Informationspflichten der Institute zu nennen, die nunmehr gegenüber allen Kreditnehmern (statt wie bisher nur gegenüber Verbrauchern) zu erfüllen sind. Die Kreditnehmer sollen damit auf die mit dem Einsatz von Fremdwährungen bzw Tilgungsträgern verbundenen Risiken besser vorbereitet werden. Vor Vergabe