Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind verpflichtet, eine Compliance-Funktion einzurichten, deren Aufgabe es ist, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten eingehalten werden (vgl va § 18 WAG 2007).