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Vorschlag für eine ÄnderungsRL zur Investmentfondsrichtlinie 2009/65/EG - UCITS V

AktuellesInvestmentfondsrechtBearbeiter: Dr. Rene Kreisl, LL.M., M.B.A.ZFR 2013/14ZFR 2013, 41 Heft 1 v. 12.2.2013

Am 3. 7. 2012 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der InvestmentfondsRL 2009/65/EG bezüglich Depotbankfunktionen, Vergütungspolitik und Sanktionen angenommen.11COM(2012) 350/2, 2012/0168 (COD), verfügbar unter: http://ec.europa.eu/internal_market/investment/ucits_directive_de.htm . Nur ein Jahr nach Ablauf der innerstaatlichen Umsetzungsfrist der RL 2009/65/EG (UCITS IV)22RL vom 13. 7. 2009, ABl L 302, 32 ff. am 1. 7. 2012 liegt damit eine erste Änderung der "neuen InvestmentfondsRL" auf dem Tisch. Ein Inkrafttreten dieser Änderungen ist dem Vernehmen nach gemeinsam mit der "Alternative Investment Fund Managers Directive" bzw "AIFM-RL"33RL 2011/61/EU vom 8. 6. 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds. mit 22. 7. 2013 intendiert (vgl den Bericht zur AIFM-DVO in dieser Ausgabe). Der ggst Beitrag stellt die wesentlichen, durch die geplante ÄnderungsRL (im Folgenden: UCITS V44 UCITS ist die gängige Abkürzung für Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities (bzw OGAW: Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren).) zu erwartenden Neuerungen kurz zusammen.

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