Am 19. 12. 2012 hat die Kommission eine delegierte Verordnung (DVO) zur Ergänzung der RL 2011/61/EU über Verwalter alternativer Investmentfonds (Alternative Investment Fund Managers Directive, AIFM-RL1) erlassen.2 Die DVO ist Voraussetzung für die Anwendung der AIFM-RL in den EU-Ländern. Ihre Vorschriften sollen in den MS unmittelbar mit 22. 7. 2013, dem Stichtag für die Umsetzung der AIFM-RL, in Kraft treten. Die wesentlichen Regelungsbereiche der DVO betreffen: