vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kommission erlässt Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-RL)

AktuellesInvestmentfondsrechtBearbeiter: Dr. Rene Kreisl, LL.M., M.B.A.ZFR 2013/15ZFR 2013, 43 Heft 1 v. 12.2.2013

Am 19. 12. 2012 hat die Kommission eine delegierte Verordnung (DVO) zur Ergänzung der RL 2011/61/EU über Verwalter alternativer Investmentfonds (Alternative Investment Fund Managers Directive, AIFM-RL11RL vom 8. 6. 2011, ABl L 174, 1 ff.) erlassen.22Die DVO unterliegt einer dreimonatigen Prüfungsfrist des Europäischen Parlaments und des Rates und tritt, sofern keines der beiden gesetzgebenden Organe Einwände erhebt, nach Ablauf dieser Frist am Tag nach ihrer Veröffentlichung im ABl in Kraft (vgl Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19. 12. 2012, http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1417_de.htm?locale=de ). Die DVO ist Voraussetzung für die Anwendung der AIFM-RL in den EU-Ländern. Ihre Vorschriften sollen in den MS unmittelbar mit 22. 7. 2013, dem Stichtag für die Umsetzung der AIFM-RL, in Kraft treten. Die wesentlichen Regelungsbereiche der DVO betreffen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte