KMG § 5
OGH 8. 11. 2011, 3 Ob 195/11i
Zu 8 Ob 38/11p hielt der OGH fest, dass ein (angeblicher) Verstoß gegen § 7 Abs 4 KMG sich nicht auf das Rücktrittsrecht bezieht. Auf die genannte Gesetzesbestimmung Bezug habende Ausführungen der Kl werfen damit keine erhebliche Rechtsfrage nach § 502 Abs 1 ZPO auf.