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Onlinelearning and Onlineteaching an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien unter COVID-19-Bedingungen von März bis November 2020 – ein persönlicher Erfahrungsbericht

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Nikolaus Forgózfhr 2020, 203 Heft 6 v. 12.12.2020

Im März 2020 musste die gesamte Lehre mit einem Vorlauf von wenigen Stunden auf „Distance-Learning“ umgestellt werden. Das war technisch, organisatorisch und rechtlich herausfordernd. Dieser Beitrag gibt einen persönlich geprägten Erfahrungsbericht über „lessons learned“, zu dem ich mich berufen fühle, weil ich mich aufgrund des fachlichen Hintergrunds meines Instituts (Innovation und Digitalisierung im Recht), meiner rechtswissenschaftlichen Spezialisierung im Technologie- und Immaterialgüterrecht, meiner Erfahrungen in der strategischen Steuerung von IT-Prozessen an Hochschulen (ua als CIO an der Leibniz Universität Hannover) und aufgrund meiner jahrzehntelangen Befassung mit Rechtsfragen des Onlinelearning11Vgl zB Amini/Forgó, Urheberrechtsfragen beim Einsatz von Multimedia an Hochschulen – Ein Leitfaden für die Praxis am Beispiel der Universität Wien –, 2009, online verfügbar unter https://services.phaidra.univie.ac.at/api/object/o:28164/diss/Content/get ; vgl auch https://lesen.lexisnexis.at/_/wwwelearningrechtsfragenat-ein-portal-zu-urheberrechtlichenfrag/artikel/jusit/2010/2/jusIT_2010_02_034.html seit Längerem mit dessen didaktischen, technischen und juristischen Fragen befasse. Diese Vorerfahrungen haben ua dazu geführt, dass ich die Bemühungen der Fakultät in beratenden Funktionen seit März begleiten durfte.

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