Die COVID-19-Pandemie hat Adaptionen im Lehr- und Prüfungswesen der Universitäten mit sich gebracht, für die auch studienrechtliche Änderungen erforderlich waren. Der Beitrag zeigt am Beispiel der Universität Graz, welche studienrechtlichen Themen im Zusammenhang mit „Corona-Lehre“ zu beachten sind und wie eine längerfristige autonome Strategie für den Umgang mit COVID-19 in der Lehre gestaltet sein kann.