§ 6 HS-QSG, § 9 HS-QSG, § 24 HS-QSG, § 1 PUG, § 2 PUG
Eine Akkreditierung als Privatuniversität setzt als tragenden Grundsatz die Verbindung von Forschung und Lehre sowie ein internationalen Standard entsprechendes, wissenschaftlich ausgewiesenes Lehrpersonal voraus. Die Akkreditierung erfordert demnach eine überzeugende Forschungsstrategie, entsprechend forschungserfahrenes Stammpersonal und ausreichende finanzielle Mittel für die Forschung.