UG 2002 § 60 Abs 4, UG 2002 § 88 Abs 1a
Aus § 88 Abs 1a UG 2002 ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Eintragung akademischer Grade in öffentliche Urkunden, sohin auch in den Studierendenausweis. Für das Semesteretikett besteht kein solcher Anspruch, da dieses keine eigenständige öffentliche Urkunde darstellt, sondern lediglich Teil des Studierendenausweises ist.