Abstract: Seit der UG-Novelle 2009 kennt § 22 Abs 6 und Abs 7 UG Materien, die einzelne Mitglieder des Rektorats weisungsfrei zu besorgen haben. Fehlverhalten bei der Besorgung dieser Materien kann zu Verwaltungsstrafen, aber auch gerichtlichen Strafen und zivilrechtlichen Ersatzpflichten des betreffenden Mitglieds des Rektorats führen.