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Keine KollV-Kündigungsfristen bei Auslandsarbeitgeberin

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturInes Kager, Peter C. SchöffmannZAS-Judikatur 2025/71ZAS-Judikatur 2025, 293 Heft 6 v. 21.11.2025

Ein österr Außendienstmitarbeiter mit gewöhnlichem Dienstort in Österreich war bereits mehr als fünf Jahre bei einer deutschen AG (ohne Niederlassung in Ö) beschäftigt. Im AVertr wurde deutsches Recht vereinbart und eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsletzten festgelegt. Der Kl wurde unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Monatsletzten gekündigt. Er begehrte Kündigungsentschädigung auf Grundlage der Kündigungsterminbindung (Quartalskündigung) des KollV für Handelsangestellte, den er als im Rahmen des Günstigkeitsvergleichs nach Art 8 Abs 1 Rom I-VO bzw als Eingriffsnorm nach Art 9 Rom I-VO anwendbar ansah; wäre die AG in Österreich ansässig, gälte dieser KollV. Er begehrte auch die kollektivvertraglichen Ist-Lohnerhöhungen des Handels-KollV für die letzten beiden Jahre. Das ErstG gab der Klage teilweise (hinsichtlich der Kündigungsentschädigung wegen Quartalskündigung) statt, das BerG wies die Klage zur Gänze ab.

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