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SWÖ-KollV für AN eines Studentenheimbetreibers nicht anwendbar

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturInes Kager, Peter C. SchöffmannZAS-Judikatur 2025/72ZAS-Judikatur 2025, 293 Heft 6 v. 21.11.2025

Die kl Reinigungskraft eines gemeinnützigen Studentenheimbetreibers begehrte zusätzliche Entgelte nach dem KollV der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ-KollV). Die Bekl ist kein Mitglied des Vereins Sozialwirtschaft Österreich, hat sich jedoch laut Vereinsrichtlinien ua "die Betreuung von Studenten" zur Aufgabe gesetzt. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab.

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