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Überstundenzuschläge und Teilzeitdiskriminierung

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturDaniela KrömerZAS-Judikatur 2024/84ZAS-Judikatur 2024, 269 - 270 Heft 5 v. 19.9.2024

Die Kl waren als Pflegekräfte in Teilzeit in Deutschland beschäftigt. Sie brachten vor, dass sie schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte, die nach dem anwendbaren Tarifvertrag für jene Stunden, die sie monatlich über die vereinbarte monatliche (Voll-)Arbeitszeit hinaus tätig sind, Überstundenzuschläge (30 %) bzw Zeitausgleich unter Berücksichtigung des Zuschlags erhalten. Sie machten daher für jene Stunden, die sie monatlich über das vereinbarte Teilzeit-Arbeitsausmaß hinaus tätig waren, Zeitausgleich unter Berücksichtigung des tarifvertraglichen Überstundenzuschlags geltend. Sie begehrten weiters die Zahlung einer Entschädigung, da sie sich aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt sahen.

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