Der Kl ist rumänischer Staatsangehöriger und bezieht eine rumänische Pension. Er kam gemeinsam mit seiner Ehegattin nach Österreich, die hier einer unselbständigen Beschäftigung nachgeht. Strittig war, ob er für die Inanspruchnahme der Ausgleichszulage ein von der Ehegattin abgeleitetes Aufenthaltsrecht habe.