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Mindestleistungen, die sich nach der Dauer der Versicherungszeiten richten

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturBernhard Spiegel, Manfred PöltlZAS-Judikatur 2024/70ZAS-Judikatur 2024, 222 Heft 4 v. 18.7.2024

Der Kl lebt in Norwegen und hat in Norwegen und Irland gearbeitet; er stellte einen Antrag auf Invaliditätsleistungen. Irland konnte keine Leistung zuerkennen. Der norwegische Träger berechnete die Leistung, indem zunächst ein theoretischer Betrag für die Summe der irischen und norwegischen Versicherungszeiten ermittelt wurde; davon gebührte der im Verhältnis der norwegischen Zeiten vor Eintritt des Versicherungsfalles zu dieser Summe gekürzte Betrag. Der Berechnung wurde wegen geringer Einkünfte im Beobachtungszeitraum der nach norwegischem Recht vorgesehene Mindestbetrag zu Grunde gelegt. Hinsichtlich der Höhe der in der Folge zuerkannten norwegischen Leistung fühlte sich der Kl dadurch beschwert, dass die Pro-rata-Leistung geringer als die nach norwegischem Recht vorgesehene Mindestleistung für die Summe aus norwegischen und irischen Zeiten sei.

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