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Gänzliche Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten bei anderen AG verstößt nicht gegen AN-Freizügigkeit

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturInes Kager, Peter C. SchöffmannZAS-Judikatur 2024/28ZAS-Judikatur 2024, 89 Heft 2 v. 14.3.2024

Gegenstand des besonderen Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 ASGG war die Mindestgehaltsbestimmung nach dem Universitäts-KollV für "Postdoc-Stellen". Nach achtjähriger Tätigkeit in dieser Einstufung rücken die AN in eine höhere Gehaltsstufe vor. Vordienstzeiten bei anderen AG werden hierfür nicht berücksichtigt. Der kl BR verlangt, unter Berücksichtigung der E des EuGH C-703/17 , Krah, jede gleichwertige Tätigkeit anzurechnen. Das ErstG weist die Klage ab. Das BerG gibt ihr statt.

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