Der Kl bezieht Pflegegeld der Stufe 7 und hielt sich im Sommer für 125 Tage gemeinsam mit seinen Eltern in deren behindertengerecht eingerichteten Wohnung in der Türkei auf. Fraglich war, ob durch diesen langen Auslandsaufenthalt der gewöhnliche Aufenthalt im Inland und damit der Pflegegeldanspruch weggefallen ist.