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Keine Wiederaufnahme bei nachträglichem "Gutachten" der Bundes-Gleichbehandlungskommission

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturInes Kager, Peter C. SchöffmannZAS-Judikatur 2023/55ZAS-Judikatur 2023, 243 Heft 5 v. 19.9.2023

Eine Vertragsbedienstete klagte im Vorverfahren wegen Diskriminierung aufgrund ihres Alters und ihrer Weltanschauung und brachte parallel dazu eine Beschwerde bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission ein. Die Klage wurde abgewiesen. Erst nachdem das abweisende Urteil in Rechtskraft erwachsen war, erging die Entscheidung der Bundes-Gleichbehandlungskommission, die in gegenteiliger Auffassung eine Diskriminierung bejahte. Die Vorinstanzen wiesen die aufgrund dieses sog "Gutachtens" eingebrachte Wiederaufnahmeklage der Kl ab.

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