Eine Vertragsbedienstete klagte im Vorverfahren wegen Diskriminierung aufgrund ihres Alters und ihrer Weltanschauung und brachte parallel dazu eine Beschwerde bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission ein. Die Klage wurde abgewiesen. Erst nachdem das abweisende Urteil in Rechtskraft erwachsen war, erging die Entscheidung der Bundes-Gleichbehandlungskommission, die in gegenteiliger Auffassung eine Diskriminierung bejahte. Die Vorinstanzen wiesen die aufgrund dieses sog "Gutachtens" eingebrachte Wiederaufnahmeklage der Kl ab.