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Pflegekarenz unterbricht Erwerbstätigkeit

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2023/51ZAS-Judikatur 2023, 197 Heft 4 v. 13.7.2023

Der als Beamtin tätigen Kl wurde in den letzten sechs Monaten vor der Geburt ihres Kindes für eineinhalb Monate ein Karenzurlaub zur Pflege ihrer Mutter gewährt, während dem sie Pflegekarenzgeld bezog. Fraglich war, ob diese Pflege eine für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld erforderliche Ausübung einer Erwerbstätigkeit darstellt.

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