Die kl AN ist Vertragsbedienstete des Bundes. Drei Monate, nachdem sie über ihre anrechenbaren Vordienstzeiten informiert wurde, klagte sie die Anrechnung zusätzlicher Zeiten gerichtlich ein, ohne diese zuvor gegenüber der Bekl schriftlich geltend zu machen. Strittig war, ob eine gerichtliche Geltendmachung auch ohne vorherige außergerichtliche Geltendmachung gegenüber der AG zulässig ist. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab.