Nach vier fehlgeschlagenen Versuchen einer In-vitro-Fertilisation wurde der Kl ein für die Verbesserung von Fertilität und Schwangerschaftsverlauf nicht zugelassenes Medikament verordnet. Wegen immunologischer Abweichungen bei der Kl war die Behandlung mit dem Medikament aus medizinischer Sicht gerechtfertigt. Diese Behandlung führte auch zu einer erfolgreichen Schwangerschaft. Es gab keine erfolgversprechende alternative Behandlungsmethode. Fraglich war, ob die Kl Anspruch auf Kostenerstattung für das Medikament habe.