vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine "EU-Überlassung" nach Österreich durch rechtlich unselbständige Zweigniederlassung im Ausland

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturFlorian HörmannZAS-Judikatur 2023/46ZAS-Judikatur 2023, 195 Heft 4 v. 13.7.2023

Eine GmbH hatte eine Zweigniederlassung in Italien, die der in Österreich ansässigen Hauptniederlassung grenzüberschreitend AN überließ. Diese drittstaatsangehörigen AN verfügten über Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen in Italien. Da sie aber keine österreichische arbeitsmarktrechtliche Bewilligung hatten, wurden über den GF der GmbH Geldstrafen verhängt. Das LVwG behob das Straferkenntnis. Es ging davon aus, dass die Bestimmung über die Befreiung von der Beschäftigungsbewilligung gem § 18 Abs 12 AuslBG anwendbar ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!