vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Corona-Infektion in privatem Nachhilfeinstitut

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2023/33ZAS-Judikatur 2023, 153 Heft 3 v. 16.5.2023

Der Kl betreibt ein privates Nachhilfeinstitut und wurde wenige Tage nach der Erteilung von Unterricht in Gruppen von bis zu fünf Kindern positiv auf eine Corona-Infektion getestet. Die Krankheit wurde nicht als Berufskrankheit anerkannt. Fraglich war, ob das von ihm betriebene Institut im Hinblick auf die Infektionsgefahr mit einer Schule iSd Nr 38 der Liste der Berufskrankheiten der Anlage 1 zum ASVG vergleichbar war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!