Der Kl ist Berufssoldat beim Bundesheer und hat eine Intensivausbildung für den Einsatz im Jagdkommando absolviert. Er leidet an einer geringen Kurzsichtigkeit, die dem Bundesheer bei seinem Eintritt bekannt war und toleriert wurde. Die Kontaktlinsen, mit denen er die Angelegenheiten des täglichen Lebens problemlos erledigen kann, reichen für Kampfeinsätze nicht aus. Sein Antrag auf Gewährung einer Laserbehandlung wurde abgelehnt. Fraglich war, ob es sich dabei um eine notwendige Krankenbehandlung handelt.