Der Arbeitslosen wurde durch Bescheid des AMS der Bezug des Arbeitslosengeldes widerrufen und sie zur Rückzahlung des zu Unrecht bezogenen Arbeitslosengeldes aufgefordert, da sie es unterlassen habe, Ausbildungsnachweise für das ihr gewährte Fachkräftestipendium vorzulegen. Vor dem VwGH war die Frage strittig, ob das AMS zur Erlassung dieses Bescheides zuständig war.