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Geltendmachen und Infragestellen von Ansprüchen beim Motivkündigungsschutz

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturInes Kager, Peter C. SchöffmannZAS-Judikatur 2023/15ZAS-Judikatur 2023, 63 - 64 Heft 2 v. 13.3.2023

Die kl AN wurde im März 2021 darauf aufmerksam gemacht, dass die bekl AG überlege, nicht gegen COVID-19 geimpfte AN nicht weiter zu beschäftigen. Die Kl erbat sich Bedenkzeit, die ihr von der Bekl bis Ostern 2021 gewährt wurde. Würde sie sich bis dahin nicht impfen lassen, würde die Zusammenarbeit beendet werden. Sie habe die Wahl. Die Kl erwiderte, sie fühle sich "vergewaltigt" und zur Impfung gezwungen. Als die Impfung von der AG erneut eingefordert wurde, begehrte die Kl abermals Bedenkzeit, wurde jedoch gekündigt. Das BerG wies ihre Kündigungsanfechtung ab.

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