Durch die AZG-Novelle 2018 wurde das Erfordernis einer BV für die Zulassung von Sonderüberstunden bei besonderem Bedarf aufgehoben. Der folgende Beitrag widmet sich daher der Bedeutung der BV für Überstunden. Die Neugestaltung des Arbeitszeitrechts wirft zudem (erneut) die Frage auf, wann bei gleitender Arbeitszeit Überstunden anfallen und ob der KollV die Normalarbeitszeit bei Gleitzeit regeln darf.
Schlagwörter: