Vor rund 15 Jahren forderte der EuGH in seinem Urteil die mitgliedstaatlichen Gerichte unter Berufung auf ein europäisches Grundrecht dazu auf, altersdiskriminierende Gesetze auch in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten unangewendet zu lassen. Denselben Weg beschreitet der Gerichtshof nun im Urlaubsrecht.
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