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Kollektivvertrag und Arbeitszeitregelungen § 32c Abs 10 AZG - kurzer Satz, große Wirkung

BeitragAufsatzMartin RisakZAS 2019/36ZAS 2019, 196 - 202 Heft 4 v. 23.7.2019

Nach § 32c Abs 10 AZG werden für die ArbeitnehmerInnen (AN) günstigere kollektivvertragliche Regelungen durch die Arbeitszeitnovelle 2018 nicht berührt. Diese als "Bestandsgarantie" konzipierte Übergangsbestimmung wirft grundlegende Fragen zum Verhältnis von Kollektivvertrag (KollV) und AZG auf. Dies betrifft insb das Zusammenspiel von Inhalts- und Zulassungsnormen in KollV sowie die Frage, warum restriktive Arbeitszeitregelungen für ArbeitnehmerInnen überhaupt günstiger sind. Daneben ist auch auf zahlreiche für die Praxis wichtige Detailfragen einzugehen.

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