Zusammenfassung: Gegenständlich analysiert das ASG Wien die vermeintlich zulässige Vereinbarung einer Einstandszahlung in einem Vertrag, und zwar unter dem Aspekt der Sittenwidrigkeit. Ist diese Klausel wegen Irrtums anfechtbar und ist ein dynamischer Zinssatz nach § 352 UGB entgegen § 49a ASGG anwendbar?
Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB; § 879 ABGB; § 1152 ABGB; § 352 UGB; § 49a ASGG