Zusammenfassung: Vorliegend klärt das OLG Wien, ob Verstöße gegen das Regelungsregime des § 405 ZPO eine Nichtigkeit oder einen wesentlichen Verfahrensmangel nach sich ziehen. Wer hat den Inhalt kollektivvertraglicher Normen zu konkretisieren, das erkennende Gericht oder der die Partei?
Rechtsgrundlagen: § 405 ZPO; § 477 ZPO