§ 861 ABGB; § 1162b ABGB
Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob einem Arbeitnehmer, der aufgrund einer Wiedereinstellungszusage zur Arbeit erscheint und dem diese verweigert wird, Kündigungsentschädigung zusteht.
OGH 8 ObA 27/12x
§ 861 ABGB; § 1162b ABGB
Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob einem Arbeitnehmer, der aufgrund einer Wiedereinstellungszusage zur Arbeit erscheint und dem diese verweigert wird, Kündigungsentschädigung zusteht.
OGH 8 ObA 27/12x