§ 66 VBG; § 72 VBG
Mit seiner Entscheidung wendet sich der erkennende Senat klärend der Frage zu, ob im Falle einer als Schreibkraft beschäftigten Vertragsbediensteten aufgrund der späteren Verwendung als Referentin eine erneute Ausbildungsphase anzunehmen ist. Wie wirkt sich diese auf die Bewertungsgruppe und deren Entlohnung aus?