§ 34 AngG; § 105 ArbVG; § 1497 ABGB
Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob die Ansprüche eines Klägers aufgrund einer Entlassungsanfechtungsklage kombiniert mit einem Eventualbegehren auf die Zahlung entlassungsbedingter Ansprüche wegen der Klagszurückziehung verfristet sind.