§ 2 BEinstG; § 2 dSGB IX; Staatsvertrag BGBL 1964/218
Der OGH verneint in vorliegender Entscheidung eine nach deutschem Recht zuerkannte Behinderteneigenschaft in Österreich. Er bezieht sich dabei auf die nach Art 16 Staatsvertrag zwischen Österreich und Deutschland getroffenen Vereinbarungen, die jedoch ausschließlich Kriegsopfer betroffen hat, während Zivilinvaliden davon nicht erfasst waren.