§ 21 GLBG; § 26 GLBG; § 15 BAG
Vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Frage der Geltendmachung eines durch eine Belästigung verursachten immateriellen Schadens. Die Schadensbemessung hat dabei nach Ansicht des Gerichts im Wege einer Globalbemessung und nicht nach den einzelnen Belästigungshandlungen gesondert zu erfolgen. In Folge wird auf die notwendigen Voraussetzungen einer gültigen Auflösung des Lehrvertrages eingegangen.